Möchten Sie Ihr Neohome dauerhaft auf einem Grundstück platzieren, sind auch
kleine Fertighäuser, Tiny Houses und Mobilheime nach der Landesbauordnung als Gebäude der Gebäudeklasse 1 einzustufen. Daher ist in der Regel außerhalb von Campingplätzen auch eine
Baugenehmigung für das dauerhafte Aufstellen des Neohome erforderlich. Abhängig von der in Ihrem Bundesland gültigen Landesbauordnung (LBO) ist oftmals das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren anzuwenden. In einigen Bundesländern gibt es aber auf Tiny Houses anzuwendende
Ausnahmeregelungen. Diese ermöglichen das Aufstellen von Tiny Häusern ohne Anmeldung (verfahrensfreier Bau) oder einen genehmigungsfreien Bau im Bauanzeige-, Kenntnisgabe– oder Mitteilungsverfahren. Weiterhin sind gestalterische Vorgaben in den entsprechenden
Bebauungsplänen oder entsprechend der Nachbarschaftsbebauung zu beachten.
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