Baugenehmigung & GEG

Erfahren Sie mehr über Baugenehmigungen und die GEG, eine Vorschrift zur Energeieffizienz. 

Hinweise zur Baugenehmigung

In Deutschland genießen Campingplätze mit im Bebauungsplan eingetragener Wohnnutzung einen Sonderstatus, der das Aufstellen von Tiny Häusern auch ohne Baugenehmigung ermöglicht. Viele Campingplätze bieten Parzellen mit vorbereiteten Anschlussmöglichkeiten an. Ob Sie Ihr Neohome auf dem Campingplatz dauerhaft oder nur zeitweise bewohnen dürfen, ist in der entsprechenden Campingverordnung des Bundeslandes geregelt. Falls es diese nicht gibt, schreibt die zugehörige Gemeinde vor, welche baurechtlichen Regelungen zu beachten sind.
Wenn ein Neohome außerhalb eines Campingplatzes stationär angeschlossen und genutzt wird, ist es nach Landesbauordnung als Gebäude der Gebäudeklasse 1 einzustufen. Daher ist in der Regel außerhalb von Campingplätzen auch eine Baugenehmigung für das dauerhafte Aufstellen des Neohome erforderlich. Abhängig von der in Ihrem Bundesland gültigen Landesbauordnung (LBO) ist in der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren anzuwenden. In einigen Bundesländern gibt es aber auf Tiny Häuser anzuwendende Ausnahmeregelungen. Diese ermöglichen das Aufstellen von Tiny Häusern ohne Anmeldung (verfahrensfreier Bau) oder einen genehmigungsfreien Bau im Bauanzeige-, Kenntnisgabe– oder Mitteilungsverfahren.
Um herauszufinden, ob ein Grundstück für das Aufstellen eines Neohome geeignet ist, kontaktieren Sie am besten die zuständige Gemeinde. Weiterhin können Sie eine Bauvoranfrage an das zuständige Bauordnungsamt stellen, das anschließend mit einem Bauvorbescheid über die grundsätzliche Umsetzbarkeit eine verbindliche Auskunft erteilt.

Gebäudeenergiegesetz (GEG - ehemals EnEV)

Das Gebäudeenergiegesetz GEG regelt den möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und ersetzt seit 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit dem 01.01.2023 ist für Neugebäude der Effizienzhaus 55 Standard (EH55) vorgeschrieben.
Sofern Sie Ihr Neohome als Wochenend- und Ferienhaus nutzen, also eine jährliche Nutzungsdauer von nicht mehr als 4 Monaten vorgesehen ist, ist die Anwendung des EH55 Standards gemäß §2 (2) GEG nicht vorgeschrieben:
„... 8. Wohngebäude, die (a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind ...“
Neohome Relax und Travel sind als mobiles Wochenend- und Ferienhaus konzipiert. Da die Anforderungen des EH55 Standards weniger nutzbaren Raum und erheblich höhere Kosten zur Folge hätten, entspricht es diesem nicht.
Möchten Sie Ihr Neohome mehr als 4 Monate im Jahr nutzen, können Sie außerdem einen Antrag auf Befreiung nach §102 GEG auf Grundlage unbilliger Härte stellen. Ob die zuständige Behörde dieser Argumentation folgen wird, können wir leider nicht beurteilen.
Wir planen außerdem bereits ein eigenes Modell nach EH55 Standard, das zum dauerhaften Bewohnen genehmigungsfähig ist. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse und lassen Sie sich beraten, gerne auch zu den Wohnraumlösungen unserer Kooperationspartner.
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte auf dieser Seite. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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