Baugenehmigung

Erfahren Sie mehr über die Vorschriften und den Ablauf Ihrer Baugenehmigung

Bau-Grundstücke

Möchten Sie Ihr Neohome dauerhaft auf einem Grundstück platzieren, sind auch kleine Fertighäuser, Tiny Houses und Mobilheime nach der Landesbauordnung als Gebäude der Gebäudeklasse 1 einzustufen. Daher ist in der Regel außerhalb von Campingplätzen auch eine Baugenehmigung für das dauerhafte Aufstellen des Neohome erforderlich. Abhängig von der in Ihrem Bundesland gültigen Landesbauordnung (LBO) ist oftmals das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren anzuwenden. In einigen Bundesländern gibt es aber auf Tiny Houses anzuwendende Ausnahmeregelungen. Diese ermöglichen das Aufstellen von Tiny Häusern ohne Anmeldung (verfahrensfreier Bau) oder einen genehmigungsfreien Bau im Bauanzeige-, Kenntnisgabe– oder Mitteilungsverfahren. Weiterhin sind gestalterische Vorgaben in den entsprechenden Bebauungsplänen oder entsprechend der Nachbarschaftsbebauung zu beachten.
Unsere Architekten prüfen für Sie gerne im Rahmen unseres Grundstück-Checks die Bebaubarkeit, stimmen mit den Gemeinden eventuelle gestalterische Einschränkungen ab und liefern Ihnen Vorschläge zur Positionierung des Hauses. Sobald das passende Grundstück für Ihr Neohome gefunden ist, können Sie durch eine Bauvoranfrage verbindliche Auskunft zur Umsetzbarkeit von der Gemeinde einholen lassen oder auch direkt mit dem Bauantrag starten.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse und lassen sich unverbindlich beraten.
Bebaubarkeit prüfen

Gebäudeenergiegesetz

(GEG - ehemals EnEV)

Das Gebäudeenergiegesetz GEG regelt den möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und ersetzt seit 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit dem 01.01.2023 ist im Neubau der Effizienzhaus 55 Standard (EH55) vorgeschrieben.
Alle Neohome Living Fertighäuser sind im EH55 Standard oder auch mit dem höheren EH40 Standard erhältlich.

Ausnahmen für Wochenend- und Ferienhäuser

Sofern Sie Ihr Neohome als Wochenend- und Ferienhaus nutzen, also eine jährliche Nutzungsdauer von nicht mehr als 4 Monaten vorgesehen ist, ist der EH55 Standard gemäß §2 (2) GEG nicht vorgeschrieben:
„... 8. Wohngebäude, die (a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind ...“
Unsere Neohome Relax Modelle sind als mobiles Wochenend- und Ferienhaus konzipiert. Da die Anforderungen des EH55 Standards weniger nutzbaren Raum und erheblich höhere Kosten zur Folge hätten, ist die Ausführung nach GEG bei diesen Modellen optional.

Möchten Sie Ihr Neohome Relax mehr als 4 Monate im Jahr nutzen, können Sie außerdem einen Antrag auf Befreiung nach §102 GEG auf Grundlage unbilliger Härte stellen. Ob die zuständige Behörde dieser Argumentation folgen wird, können wir leider nicht beurteilen.

Ausnahmen auf Campingplätzen

In Deutschland genießen Campingplätze mit im Bebauungsplan eingetragener Wohnnutzung einen Sonderstatus, der das Aufstellen von Tiny Häusern auch ohne Baugenehmigung ermöglicht. Viele Campingplätze bieten Parzellen mit vorbereiteten Anschlussmöglichkeiten an. Ob Sie Ihr Neohome auf dem Campingplatz dauerhaft oder nur zeitweise bewohnen dürfen, ist in der entsprechenden Campingverordnung des Bundeslandes geregelt und von den Vorgaben des Verpächters abhängig. Außerdem schreibt die zugehörige Gemeinde vor, welche baurechtlichen Regelungen zu beachten sind.
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte auf dieser Seite. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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Wir freuen uns darauf Ihnen alle offenen Fragen zu beantworten. Egal ob Tiny House, Wohnobjekt, Grundstück oder größere Projekte - Wir beraten Sie gerne!
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